1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind die Grundlage einer fairen und transparenten Kundenbeziehung. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und den Betrieben der La Terrazza. Beim Absenden einer Reservation/Bestellung erklärt sich der Gast mit den AGBs der La Terrazza einverstanden.

2. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der La Gazzetta und ihren Gästen. Ein Auftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der Auftragsbestätigung oder der Erfüllung der Leistung kommt zwischen dem Gast und der
La Gazzetta ein Vertrag zustande.

Die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge. Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen AGBs gehen die in der Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen vor. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3. Annullierung durch den Kunden

Massgebend zur Berechnung der Annullationsfristen ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. Bei Annullierung des Auftrages werden folgende

Kosten in Rechnung gestellt:

Bis 2 Monate vor Anlass:
alle tatsächlich angefallenen Kosten/Stunden (Projektleitungsstunden, evtl. Drittleistungen)

bis 1 Monat vor Anlass:
100% des Auftrages für Mietmobiliar/Drittleistungen sowie alle tatsächlich angefallenen
Kosten/Stunden (Projektleitungsstunden, evtl. Drittleistungen)

bis 15 Tage vor Anlass:
50% der offerierten Gastronomieleistungen, 100% des Auftrages für Mietmobiliar sowie
alle tatsächlich angefallenen Kosten/Stunden (Projektleitungsstunden, evtl. Drittleistungen)

ab 7 Tage vor Anlass:
100% der offerierten Leistungen, 100% des Auftrages für Mietmobiliar sowie alle
tatsächlich angefallenen Kosten/Stunden (Projektleitungsstunden, evtl. Drittleistungen)

4. Rücktritt durch die La Gazzetta

Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann die La Gazzetta durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist die La Gazzetta berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

5. Preise & Zahlungskonditionen

Es gelten die von der La Gazzetta schriftlich bestätigten Preise. Diese verstehen sich in Schweizer Franken und je nach Bestätigung inklusive oder exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Falls der Anlass per Rechnung beglichen wird, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Rechnungsstellung (nach Kreditwürdigkeitsabklärung des Debitors) ist ab einer Auftragssumme von CHF 1’000.- möglich. Tiefere Beträge müssen immer vor Ort beglichen werden. Es ist keine Rechnungsstellung an Auftraggeber/Debitoren mit Domizil im Ausland möglich. Wir behalten uns vor, andere Zahlungsfristen inkl. Vorauszahlungen schriftlich zu vereinbaren. Kommissionen werden keine gewährt. Druckfehler und Änderungen, wie Jahrgangswechsel bei Weinen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. «Zapfengeld»

Wünschen Sie eigenen Wein mitzubringen, verrechnen wir CHF 40.00 / 7.5dl Flasche. Für weitere selbst mitgebrachte Speisen und Getränke (beispielsweise Geburtstagskuchen etc.) wird der Aufschlag individuell offeriert.

7. Datenschutz

Bitte beachten Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.

8. Haftung & Vertragsrecht

Erfüllt die La Gazzetta die vertraglichen Vereinbarungen nicht oder erleidet der Gast einen Schaden, so ist er verpflichtet, diesen Mangel oder Schaden unverzüglich zu melden.

Andernfalls lehnt die La Gazzetta jegliche Haftung ab.

Die La Gazzetta bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Die La Gazzetta lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände der Gäste und/oder Anlassteilnehmer ab. Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast.

Für Schäden, die von den Gästen an Geschirr oder Gläser, Mobiliar und Infrastruktur verursacht werden, ist der Gast verantwortlich und haftbar.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag

9. Gutscheine

Beim Kauf von Gutscheinen besteht kein Widerrufsrecht.

10. Hinweise auf Veranstaltungen in Medien

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im La Gazzetta Betrieben, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die La Gazzetta.

11. Gerichtsstand

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Für Klagen gegen die La Gazzetta wird der ausschliessliche Gerichtsstand Luzern vereinbart.

12. Gültigkeit

Diese AGB gelten ab dem 18. Oktober 2024. Mit der Herausgabe einer neuen Dokumentation verliert diese ihre Gültigkeit.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.